Dez 23 2010

Altersteilzeit - Rechner sagen, ob es sich lohnt

Ein Altersteilzeit Rechner gibt Auskunft darüber, wie viel Einkommen dem Arbeitnehmer in der Altersteilzeit bleibt. Branchenbezogene Richtlinien müssen gesondert geklärt werden.

Mit einem Altersteilzeit Rechner lässt sich ganz einfach ermitteln, welches Einkommen übrig bleibt, wenn man die Arbeitszeit nach dem Altersteilzeitgesetz verringert. Grundsätzlich berechnet jeder Altersteilzeit Rechner das Einkommen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Branchenbezogene Richtlinien werden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Dies sollte deshalb mit der Personalabteilung, dem Personalrat oder der Gewerkschaft abgeklärt werden. Sollte im Anschluss an die Alterszeit die Rente geplant sein, sollte man sich rechtzeitig an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Dort kann geklärt werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um in Rente zu gehen. Das Einkommen nach dem Altersteilzeitgesetz kann grundsätzlich für sechs Jahre von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Grund dafür ist, dass älteren Arbeitnehmern, die bis zum 31.12.2009 eine Altersteilzeit begonnen haben, eine sozial abgesicherte Teilzeitarbeit ermöglicht werden soll. Eine ungeförderte Altersteilzeit ist auch nach 2009 möglich. Geht ein Arbeitnehmer beispielsweise mit 57 Jahren in Altersteilzeit, endet die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit mit dem 63. Lebensjahr. Damit kann, nach entsprechender Regelung, auch sein Arbeitsverhältnis enden. Sollte er die Voraussetzungen für den vorzeitigen Rentenanspruch erfüllen, kann er die Rente beziehen. Weiter ist es möglich, die Rente in einer Teilrente zu beziehen und weiterhin einer Teilzeitarbeit nachzugehen.

Die Frührente im Sinne des SGB VI kann nicht nur nach einjähriger Arbeitslosigkeit, sondern auch nach 24monatiger Altersteilzeit gewährt werden. Die erforderliche Altersgrenze wurde jedoch auf 65 Jahre erhöht. Unter Hinnahme von Renteneinbußen kann die Rente auch früher bezogen werden. Durch eine zusätzliche Beitragszahlung an die Rentenversicherung kann die Rentenminderung eventuell ausgeglichen werden. Um die Höhe dieser Zusatzbeiträge ermitteln zu lassen, kann man sich ab Vollendung des 54. Lebensjahres an die Rentenversicherung wenden. Diese wird gerne die entsprechende Auskunft geben. Vorab kann man sich aber mit dem Altersteilzeit Rechner einen Überblick verschaffen.